
Bei der Hautkrebsvorsorge geht es um die Feststellung, ob es sich um gut- oder bösartige Hautveränderungen handelt. Dabei kommen schwarzer Hautkrebs (Melanome) oder weißer Hautkrebs (Basalzellkarzinome und Plattenepithelkarzinome) sowie die entsprechenden Vorstufen in Betracht. Ziel ist es, verdächtige Formen in einem frühen Stadium zu erkennen und gegebenenfalls zu entfernen, um die Heilungsaussichten zu optimieren.
Ab dem 35. Lebensjahr übernehmen die gesetzlichen Krankenkassen alle 2 Jahre die Hautkrebsvorsorge. Werden bei der Vorsorgeuntersuchung verdächtige Veränderungen an der Haut festgestellt, können diese direkt bei uns in der Praxis an einem Folgetermin entfernt werden. Vor dem 35. Lebensjahr ist in unserer Praxis die Hautkrebsvorsorge aus medizinischen Gründen eine Selbstzahlerleistung. Es gibt Praxen, die diese auch als Kassenleistung anbieten. Hierzu informieren Sie sich bitte über die Webseite der KV.
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